Nutzungsbedingungen für Partnergeschäfte
Inkrafttreten: 9. Februar 2026
Letzte Überarbeitung: 17. Februar 2026
Version: 1.1
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 (Zweck)
- Artikel 2 (Definitionen)
- Artikel 3 (Geltungsbereich)
- Artikel 4 (Antrag auf Partnergeschäft-Registrierung)
- Artikel 5 (Registrierungsvoraussetzungen und Prüfung)
- Artikel 6 (Listungsgebühren)
- Artikel 7 (Geschäftsinformationen-Listung)
- Artikel 8 (Gutscheinsystem)
- Artikel 9 (Inhalte und Foto-Einreichungen)
- Artikel 10 (Datenweitergabe)
- Artikel 11 (Pflichten der Partnergeschäfte)
- Artikel 12 (Verbotene Handlungen)
- Artikel 13 (Dashboard-Nutzung)
- Artikel 14 (Umgang mit Bewertungen)
- Artikel 15 (Aussetzung und Beendigung von Listungen)
- Artikel 16 (Vertragsbeendigung)
- Artikel 17 (Haftungsausschluss)
- Artikel 18 (Schadensersatz und Freistellung)
- Artikel 19 (Streitbeilegung)
- Artikel 20 (Vertraulichkeit)
- Artikel 21 (Umgang mit personenbezogenen Daten)
- Artikel 22 (Geistiges Eigentum)
- Artikel 23 (Änderungen dieser Bedingungen)
- Artikel 24 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
- Ergänzende Bestimmungen
Artikel 1 (Zweck)
Diese Bedingungen legen die Nutzungsbedingungen für die Partnergeschäft-Dienste (nachfolgend als „Dienst" bezeichnet) fest, die innerhalb der Berg-Community-App „YAMATOMO" bereitgestellt werden, die von YAMATOMO Operations (nachfolgend als „Unternehmen" bezeichnet) betrieben wird.
Diese Bedingungen sollen die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und den beim Dienst registrierten Partnergeschäften klären und den ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb des Dienstes sicherstellen.
Partnergeschäfte nutzen den Dienst nach Zustimmung zu diesen Bedingungen.
Artikel 2 (Definitionen)
Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert.
- „Dienst" bezeichnet die Gesamtheit der Partnergeschäft-Dienste, die vom Unternehmen innerhalb der YAMATOMO-App bereitgestellt werden. Dies umfasst unter anderem Geschäftsinformationen-Listungen, Gutscheinausgabe und -verwaltung, Dashboard-Nutzung, Bewertungsfunktionen und Kartenlisungen.
- „Partnergeschäft" bezeichnet einen Geschäftsbetreiber, der diesen Bedingungen zugestimmt hat und sich gemäß den vom Unternehmen festgelegten Verfahren für das Partnergeschäft-Programm registriert hat.
- „Dashboard" bezeichnet die webbasierte Verwaltungsoberfläche (partner-dashboard.html), die das Unternehmen den Partnergeschäften zur Verwaltung und zum Betrieb des Dienstes bereitstellt.
- „Gutschein" bezeichnet digitale Rabatt- und Werbeinformationen, die von Partnergeschäften über das Dashboard erstellt und ausgegeben werden und die Nutzer innerhalb der YAMATOMO-App verwenden können.
- „Nutzer" bezeichnet einen allgemeinen Nutzer, der die YAMATOMO-App heruntergeladen hat und sie nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nutzt.
- „Unternehmen" bezeichnet YAMATOMO Operations (Vertreter: Yuhei Yamauchi).
Artikel 3 (Geltungsbereich)
- Diese Bedingungen gelten für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zwischen dem Unternehmen und den Partnergeschäften.
- Diese Bedingungen ergänzen die vom Unternehmen gesondert festgelegten YAMATOMO-Nutzungsbedingungen (/terms.html), und Partnergeschäfte gelten als den YAMATOMO-Nutzungsbedingungen zusätzlich zu diesen Bedingungen zugestimmt habend.
- Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Bedingungen und den YAMATOMO-Nutzungsbedingungen haben die Bestimmungen dieser Bedingungen in Bezug auf Angelegenheiten, die Partnergeschäfte betreffen, Vorrang.
- Alle vom Unternehmen in Bezug auf den Dienst gesondert festgelegten Richtlinien, Grundsätze, Mitteilungen oder sonstigen Regeln (nachfolgend als „Ergänzende Regeln" bezeichnet) bilden einen Bestandteil dieser Bedingungen.
Artikel 4 (Antrag auf Partnergeschäft-Registrierung)
- Ein Geschäftsbetreiber, der sich als Partnergeschäft registrieren möchte (nachfolgend als „Antragsteller" bezeichnet), reicht die folgenden Informationen über das vom Unternehmen vorgesehene Partnergeschäft-Antragsformular (partner-application.html) oder die Partnergeschäft-Rekrutierungsseite (partner-recruit.html) ein, um eine Partnergeschäft-Registrierung zu beantragen.
- Geschäftsname (Firmenbezeichnung)
- Name des Vertreters
- Geschäftskategorie (Restaurant, Therme, Café, Unterkunft, Bergausrüstung oder Sonstiges)
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Geschäftsbeschreibung
- Öffnungszeiten
- Regelmäßige Ruhetage
- Nächstgelegener Berg/Wanderweg
- Geschäftsfotos (bis zu 5)
- Website-URL (optional)
- Der Antragsteller gewährleistet, dass alle im Zusammenhang mit dem Antrag eingereichten Informationen korrekt und aktuell sind.
- Wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt, ist der Antrag von einer vertretungsberechtigten Person einzureichen.
Artikel 5 (Registrierungsvoraussetzungen und Prüfung)
- Für die Registrierung als Partnergeschäft müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Das Unternehmen wird rechtmäßig in Japan betrieben
- Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Berg- und Outdoor-Aktivitäten oder bietet Dienstleistungen für Nutzer solcher Aktivitäten an
- Der Antragsteller hat allen Bestimmungen dieser Bedingungen zugestimmt
- Das Unternehmen führt innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Annahme des Antrags eine Prüfung durch und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit.
- Das Unternehmen kann einen Antrag ablehnen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt. In solchen Fällen ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung offenzulegen.
- Der Antrag enthält falsche Angaben, Fehler oder Auslassungen
- Das Geschäft ist in Aktivitäten tätig, die gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen, gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen oder nicht mit den Zwecken von YAMATOMO vereinbar sind
- Der Antragsteller hat zuvor gegen diese Bedingungen oder die YAMATOMO-Nutzungsbedingungen verstoßen
- Der Antragsteller steht in Verbindung mit antisozialen Kräften (einschließlich organisierter Verbrechensgruppen, deren Mitglieder, assoziierte Mitglieder, verbundene Unternehmen oder ähnliche Organisationen)
- Das Unternehmen erachtet den Antragsteller anderweitig als ungeeignet für ein Partnergeschäft
Artikel 6 (Listungsgebühren)
- Die grundlegende Nutzung des Dienstes ist kostenlos. Partnergeschäfte können die folgenden Funktionen kostenfrei nutzen.
- Listung der Geschäftsinformationsseite
- Fotogalerie-Listung (bis zu 5 Fotos)
- Funktionen zur Gutscheinerstellung, -ausgabe und -verwaltung
- Anzeige von Nutzerbewertungen
- Zugang zum Dashboard (Verwaltungsoberfläche)
- Listung auf Bergkarten und in Suchergebnissen
- Das Unternehmen kann in Zukunft kostenpflichtige Zusatzfunktionen oder Premium-Dienste einführen. In solchen Fällen benachrichtigt das Unternehmen die Partnergeschäfte per E-Mail oder über eine Benachrichtigung im Dashboard mindestens 30 Tage vor dem Einführungsdatum.
- Auch nach der Einführung kostenpflichtiger Funktionen werden die im vorstehenden Absatz genannten Grundfunktionen weiterhin kostenlos bereitgestellt.
Artikel 7 (Geschäftsinformationen-Listung)
- Partnergeschäfte sind verpflichtet, genaue und aktuelle Geschäftsinformationen für die Listung im Dienst bereitzustellen.
- Wenn Änderungen an den gelisteten Informationen auftreten (einschließlich Änderungen der Öffnungszeiten, regelmäßigen Ruhetage, Adresse, vorübergehender Schließungen usw.), haben Partnergeschäfte die Informationen über das Dashboard unverzüglich zu aktualisieren.
- Das Unternehmen kann die von Partnergeschäften bereitgestellten Informationen über die Kartenfunktion, Suchfunktion, Anzeige nahegelegener Geschäfte, Bergdetailseiten und andere Funktionen innerhalb der YAMATOMO-App anzeigen.
- Das Unternehmen kann die Formatierung, das Layout, die Anzeigereihenfolge und andere Aspekte der von Partnergeschäften bereitgestellten Inhalte bearbeiten und anpassen, um eine einheitliche Darstellung der gelisteten Informationen sicherzustellen. Inhaltliche Änderungen werden jedoch nicht vorgenommen.
- Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der von Partnergeschäften bereitgestellten Informationen.
Artikel 8 (Gutscheinsystem)
Der Umgang mit dem Gutscheinsystem innerhalb des Dienstes wird wie folgt geregelt.
1. Gutscheinerstellung
Partnergeschäfte können Gutscheine erstellen, indem sie die folgenden Angaben über das Dashboard festlegen.
- Titel: Name des Gutscheins
- Beschreibung: Detaillierter Inhalt des Gutscheins
- Rabattdetails: Rabattbetrag, Rabattprozentsatz, Werbeinhalte usw.
- Ablaufdatum: Zeitraum, in dem der Gutschein verwendet werden kann
- Abklingzeit: Zeit (in Stunden festgelegt), bis derselbe Nutzer den Gutschein erneut verwenden kann
- Aktiv/Inaktiv-Umschalter: Umschaltung des Veröffentlichungsstatus des Gutscheins
2. Gutscheinbetrieb
- Partnergeschäfte können Gutscheine jederzeit über das Dashboard zwischen aktivem und inaktivem Status umschalten.
- Der Abklingzeit-Timer beschränkt die wiederholte Nutzung durch denselben Nutzer innerhalb des festgelegten Zeitraums.
- Partnergeschäfte haben den Gutscheininhalt zeitnah und angemessen zu verwalten und dafür zu sorgen, dass abgelaufene Gutscheine nicht angezeigt werden.
3. Gutscheineinlösung
- Nutzer lösen Gutscheine über die Einlöse-Wischfunktion innerhalb der YAMATOMO-App ein.
- Die Gutscheinnutzungshistorie wird für jeden Nutzer mit Zeitstempel aufgezeichnet.
- Wenn ein Nutzer einen Gutschein rechtmäßig über die App einlöst, ist das Partnergeschäft verpflichtet, die Leistung gemäß dem Inhalt des Gutscheins zu erbringen.
4. Statistische Informationen
- Das Unternehmen stellt den Partnergeschäften anonymisierte statistische Informationen über die Gutscheinnutzung (Nutzungsanzahl, Seitenaufrufe usw.) zur Verfügung.
- Das Unternehmen gibt keine personenbezogenen Nutzerdaten an Partnergeschäfte weiter.
5. Gutscheinhaftung
- Partnergeschäfte tragen die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihnen ausgegebenen Gutscheine.
- Im Falle eines Streits zwischen einem Partnergeschäft und einem Nutzer bezüglich der Gutscheinnutzung löst das Partnergeschäft die Angelegenheit in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten, und das Unternehmen übernimmt keine Haftung.
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die Partnergeschäften durch die Gutscheinnutzung entstehen (einschließlich Umsatzverluste durch Rabatte usw.).
6. Einhaltung des Gesetzes gegen unangemessene Prämien und irreführende Darstellungen
- Partnergeschäfte müssen bei der Erstellung und Ausgabe von Gutscheinen das Gesetz gegen unangemessene Prämien und irreführende Darstellungen (Prämien- und Darstellungsgesetz) und andere einschlägige Gesetze und Vorschriften einhalten.
- Wenn ein von einem Partnergeschäft ausgegebener Gutschein unter „Prämien" (einschließlich allgemeiner Prämien) gemäß dem Prämien- und Darstellungsgesetz fällt, hat das Partnergeschäft die im Gesetz und in den zugehörigen Bekanntmachungen und Betriebsstandards festgelegten Höchstwertgrenzen für Prämien einzuhalten. Insbesondere beträgt bei allgemeinen Prämien der Höchstprämienwert 200 Yen, wenn der Transaktionswert unter 1.000 Yen liegt; bei einem Transaktionswert von 1.000 Yen oder mehr beträgt der Höchstwert 20 % des Transaktionswerts.
- Partnergeschäfte müssen den Inhalt der Gutscheine (Rabattbeträge, Werbeinhalte, Nutzungsbedingungen usw.) auf Grundlage dessen, was tatsächlich angeboten werden kann, wahrheitsgemäß beschreiben und dürfen keine Darstellungen vornehmen, die den irreführenden Eindruck einer überlegenen Qualität oder vorteilhafter Bedingungen erwecken.
- Wenn Bedingungen für die Gutscheinnutzung gelten (Mindesteinkaufsbetrag, eingeschränkt berechtigte Menüpunkte, Einschränkungen bei der Kombinierbarkeit usw.), müssen Partnergeschäfte diese Bedingungen in der Gutscheinbeschreibung klar angeben.
- Wenn das Unternehmen einen Gutschein entdeckt, der im Verdacht steht, gegen das Prämien- und Darstellungsgesetz oder andere Gesetze und Vorschriften zu verstoßen, kann das Unternehmen diesen Gutschein ohne vorherige Ankündigung deaktivieren oder das Partnergeschäft auffordern, seinen Inhalt zu ändern.
7. Offenlegung von Werbung
- Partnergeschäfte verstehen, dass über den Dienst gelistete Geschäftsinformationen und Gutscheine den Regelungen zum verdeckten Marketing gemäß Artikel 5, Absatz 3 des Gesetzes gegen unangemessene Prämien und irreführende Darstellungen (Kabinettsbüro-Bekanntmachung Nr. 19 von 2023) unterliegen können, und ergreifen entsprechende Maßnahmen.
- Das Unternehmen kann Kennzeichnungen wie „Partnergeschäft" oder „Verbundenes Geschäft" hinzufügen, um Partnergeschäft-Informationen und Gutscheine von allgemeinen nutzergenerierten Inhalten bei der Anzeige innerhalb der YAMATOMO-App zu unterscheiden. Partnergeschäfte stimmen dem zu.
- Wenn ein Partnergeschäft seine Partnerschaft mit YAMATOMO auf seinen eigenen sozialen Medien, seiner Website oder anderen Medien bewirbt, muss es klar erkennbar für Verbraucher angeben, dass es sich um Werbung handelt.
Artikel 9 (Inhalte und Foto-Einreichungen)
- Von Partnergeschäften an den Dienst übermittelte Inhalte (einschließlich Fotos, Texte, Logos usw.; nachfolgend als „Eingereichte Inhalte" bezeichnet) müssen vom Partnergeschäft selbst erstellt sein oder Inhalte sein, für die das Partnergeschäft eine rechtmäßige Nutzungslizenz erworben hat.
- Eingereichte Inhalte müssen die Geschäftstätigkeit des Partnergeschäfts wahrheitsgemäß darstellen. Die Verwendung von Fotos, die von der Realität abweichen, irreführende Ausdrücke oder unangemessene Inhalte sind untersagt.
- Partnergeschäfte gewähren dem Unternehmen eine nicht-exklusive, gebührenfreie, geografisch unbeschränkte Lizenz zur Anzeige und Verbreitung Eingereichter Inhalte in der YAMATOMO-App und verwandten Diensten. Diese Lizenz gilt für die Dauer der Partnergeschäft-Registrierung.
- Das Unternehmen kann technische Verarbeitungen wie Bildkomprimierung, Größenanpassung und Formatkonvertierung durchführen, um eine angemessene Bildqualität und Anzeigegeschwindigkeit bei der Darstellung Eingereichter Inhalte zu gewährleisten.
- Die Bereitstellung von Inhalten, die Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, ist streng untersagt. Das Unternehmen kann Inhalte, die im Verdacht der Rechtsverletzung stehen, ohne vorherige Ankündigung löschen.
Artikel 10 (Datenweitergabe)
- Das Unternehmen gibt die folgenden Informationen an Partnergeschäfte weiter.
- Aggregierte Daten zur Gutscheinnutzung (Nutzungsanzahl, Nutzungshäufigkeit usw.)
- Seitenaufrufzahlen der Geschäftsseite (Page Views)
- Inhalt von Nutzerbewertungen (Bewertungen und Kommentare)
- Das Unternehmen gibt die folgenden Informationen nicht an Partnergeschäfte weiter.
- Individuelle personenbezogene Nutzerdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.)
- Kontaktinformationen der Nutzer
- Standortdaten der Nutzer
- Sonstige personenbezogene Daten
- Die an Partnergeschäfte bereitgestellten statistischen Daten beschränken sich auf anonymisierte und aggregierte Daten.
Artikel 11 (Pflichten der Partnergeschäfte)
Partnergeschäfte haben bei der Nutzung des Dienstes die folgenden Pflichten.
- Die gelisteten Geschäftsinformationen stets korrekt und aktuell zu halten
- Den Inhalt ausgegebener Gutscheine gewissenhaft zu erfüllen und Nutzern, die gültige Gutscheine vorlegen, angemessene Dienstleistungen zu erbringen
- Alle für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen, Registrierungen und Meldungen ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten (einschließlich Betriebsgenehmigungen nach dem Lebensmittelhygienegesetz, Genehmigungen nach dem Beherbergungsgesetz, Nutzungsgenehmigungen nach dem Thermalquellengesetz und Genehmigungen nach anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften)
- Auf Nutzerbewertungen aufrichtig und professionell zu reagieren
- Das Lebensmittelhygienegesetz, das Beherbergungsgesetz, das Thermalquellengesetz, das Verbraucherschutzgesetz, das Gesetz gegen unangemessene Prämien und irreführende Darstellungen (Prämien- und Darstellungsgesetz) (einschließlich der darunter erlassenen Bekanntmachungen und Betriebsstandards) und andere geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten
- Keine diskriminierende Behandlung auf der Grundlage vorzunehmen, dass eine Person YAMATOMO-Nutzer ist
- Das Unternehmen unverzüglich über wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs zu informieren (Geschäftsaufgabe, Umzug, längere Schließung, Änderung der Geschäftsart usw.)
- Diese Bedingungen und die vom Unternehmen festgelegten Richtlinien einzuhalten
- Bei der Ausgabe von Gutscheinen die Prämienregelungen des Prämien- und Darstellungsgesetzes (einschließlich der Höchstwertgrenzen für Prämien) einzuhalten und keine Inhalte aufzunehmen, die irreführende Darstellungen darstellen
- Anweisungen oder Aufforderungen zur Korrektur seitens des Unternehmens bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unverzüglich zu befolgen
Artikel 12 (Verbotene Handlungen)
Partnergeschäfte dürfen bei der Nutzung des Dienstes die folgenden Handlungen nicht vornehmen.
- Listung falscher oder irreführender Geschäftsinformationen
- Ausgabe von Gutscheinen mit Inhalten, die tatsächlich nicht erbracht werden können, oder betrügerische Manipulation von Gutscheinen
- Belästigung, Bedrohung oder diskriminierende Äußerungen und Handlungen gegenüber Nutzern
- Handlungen, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, oder Handlungen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten
- Erhebung personenbezogener Nutzerdaten außerhalb der YAMATOMO-Plattform durch oder im Zusammenhang mit dem Dienst
- Betrügerische Manipulation von Bewertungen (einschließlich Selbstbewertungen, Anforderung falscher Bewertungen, Anbieten von Vergütungen im Austausch für positive Bewertungen usw.)
- Übertragung, Weiterverkauf oder Verleih der Partnergeschäft-Registrierung an Dritte
- Verwendung des YAMATOMO-Namens, Logos, der Marken oder anderer Markenelemente ohne Genehmigung des Unternehmens (ausgenommen wie in Artikel 22 dieser Bedingungen vorgesehen)
- Handlungen, die den Ruf oder die Glaubwürdigkeit des Unternehmens oder von YAMATOMO schädigen
- Handlungen, die den Betrieb des Dienstes stören oder stören könnten
- Verleumdung, üble Nachrede oder Einmischung gegenüber anderen Partnergeschäften
- Gutschein- oder Werbedarstellungen, die gegen das Prämien- und Darstellungsgesetz verstoßen (einschließlich Darstellungen, die den irreführenden Eindruck überlegener Qualität, vorteilhafter Bedingungen oder verdecktes Marketing erwecken)
- Darstellungen über Gutscheininhalte, die von den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen oder Produkten abweichen
- Sonstige Handlungen, die das Unternehmen als unangemessen erachtet
Artikel 13 (Dashboard-Nutzung)
- Partnergeschäfte können auf das Dashboard mit den vom Unternehmen ausgegebenen Zugangsdaten (ID, Passwort usw.) zugreifen.
- Partnergeschäfte haben ihre Zugangsdaten streng zu verwalten und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben, verleihen oder teilen.
- Im Falle eines Lecks, einer unbefugten Nutzung oder eines Risikos hierfür der Zugangsdaten hat das Partnergeschäft dies unverzüglich dem Unternehmen zu melden und den Anweisungen des Unternehmens zu folgen.
- Über das Dashboard stehen die folgenden Funktionen zur Verfügung.
- Bearbeitung und Aktualisierung von Geschäftsinformationen
- Erstellung, Bearbeitung, Aktivierung/Deaktivierung und Löschung von Gutscheinen
- Einsicht in statistische Informationen zur Gutscheinnutzung
- Überprüfung der Seitenaufrufzahlen
- Einsicht in Nutzerbewertungen
- Das Unternehmen kann Dashboard-Funktionen ohne vorherige Ankündigung aus Gründen der Dienstverbesserung, Sicherheitswartung oder anderer betrieblicher Zwecke ändern, hinzufügen oder entfernen.
- Alle mit Zugangsdaten durchgeführten Vorgänge gelten als vom entsprechenden Partnergeschäft durchgeführt, und das Partnergeschäft trägt die Verantwortung dafür.
Artikel 14 (Umgang mit Bewertungen)
- Nutzer können Bewertungen von Partnergeschäften innerhalb der YAMATOMO-App in Form von 1-bis-5-Sterne-Bewertungen und Kommentaren abgeben.
- Partnergeschäfte dürfen das Unternehmen nicht auffordern, negative Bewertungen (niedrige Bewertungen oder kritische Kommentare) zu löschen, die auf berechtigten Gründen basieren.
- Partnergeschäfte können die folgenden Arten von Bewertungen dem Unternehmen melden.
- Bewertungen, die auf falschen Tatsachen basieren
- Bewertungen, die eine Verleumdung darstellen
- Bewertungen, die gegen die YAMATOMO-Nutzungsbedingungen verstoßen
- Bewertungen von Nutzern, die das Geschäft nicht tatsächlich besucht oder genutzt haben
- Unangemessene Bewertungen, die personenbezogene Daten enthalten
- Nach Eingang einer Meldung gemäß dem vorstehenden Absatz kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Angelegenheit prüfen und Maßnahmen wie die Löschung, Bearbeitung oder Ausblendung der betreffenden Bewertung ergreifen. Das Unternehmen garantiert jedoch nicht, dass solche Maßnahmen ergriffen werden.
- Die endgültige Entscheidung über Bewertungen wird vom Unternehmen getroffen, und Partnergeschäfte dürfen dagegen keine Einwände erheben.
Artikel 15 (Aussetzung und Beendigung von Listungen)
- Das Unternehmen kann die Listung eines Partnergeschäfts vorübergehend oder dauerhaft aussetzen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt.
- Verstoß gegen diese Bedingungen oder die YAMATOMO-Nutzungsbedingungen
- Wesentliche Ungenauigkeiten in den gelisteten Informationen
- Eine erhebliche Anzahl von Nutzerbeschwerden wurde eingegangen und es ist keine Verbesserung erkennbar
- Gesetzlich erforderlich
- Geschäftsgenehmigungen sind abgelaufen, wurden widerrufen oder ausgesetzt
- Das Unternehmen erachtet es anderweitig als unangemessen, die Listung fortzusetzen
- Das Unternehmen stellt fest, dass der Gutscheininhalt gegen das Prämien- und Darstellungsgesetz oder andere Gesetze und Vorschriften verstößt oder im Verdacht steht, dagegen zu verstoßen
- Bei der Aussetzung einer Listung bemüht sich das Unternehmen, eine angemessene Vorankündigung zu geben, außer in dringenden Fällen.
- Die Aussetzung einer Listung kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Im Falle einer vorübergehenden Aussetzung kann das Partnergeschäft nach Beseitigung der Aussetzungsgründe beim Unternehmen die Wiederherstellung der Listung beantragen.
- Das Unternehmen führt eine angemessene Prüfung des Wiederherstellungsantrags durch und teilt dem Partnergeschäft die Entscheidung mit.
Artikel 16 (Vertragsbeendigung)
- Partnergeschäfte können den Dienstvertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung (einschließlich E-Mail) an das Unternehmen kündigen.
- Das Unternehmen kann den Dienstvertrag nach Mitteilung an das Partnergeschäft kündigen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt.
- Das Partnergeschäft hat wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen
- Das Partnergeschäft hat gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Bedingungen verstoßen
- Das Partnergeschäft hat seinen Geschäftsbetrieb eingestellt
- Das Partnergeschäft hat Insolvenzverfahren, Sanierungsverfahren, Unternehmensreorganisationsverfahren oder ähnliche Verfahren beantragt oder erhalten
- Die Aussetzungsgründe gemäß Artikel 15 wurden innerhalb einer angemessenen Frist nach der Aussetzung nicht beseitigt
- Bei Beendigung des Dienstvertrags werden die folgenden Maßnahmen ergriffen.
- Die Informationsseite des Partnergeschäfts wird aus der YAMATOMO-App entfernt.
- Die Zugangsberechtigungen zum Dashboard werden widerrufen.
- Alle aktiven Gutscheine werden deaktiviert.
- Listungen auf Karten und in Suchergebnissen werden entfernt.
- Auch nach Beendigung des Vertrags bleiben die folgenden Bestimmungen in Kraft.
- Artikel 17 (Haftungsausschluss)
- Artikel 18 (Schadensersatz und Freistellung)
- Artikel 19 (Streitbeilegung)
- Artikel 20 (Vertraulichkeit)
- Artikel 24 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
Artikel 17 (Haftungsausschluss)
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die folgenden Angelegenheiten.
- Geschäftsverluste von Partnergeschäften, die aus Unterbrechung, Aussetzung, Beendigung, Nichtverfügbarkeit oder Systemausfällen des Dienstes resultieren
- Handlungen der Nutzer (einschließlich Nichtbesuch, Probleme bei der Gutscheineinlösung usw.)
- Inhalt von durch Nutzer verfassten Bewertungen
- Technische Mängel, Fehler, Störungen oder Sicherheitsprobleme des Dienstes
- Dienstunterbrechungen durch Kommunikationsleitungsausfälle, Serverstörungen oder andere externe Faktoren
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Transaktionen zwischen Nutzern und Partnergeschäften (einschließlich Warenkauf, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Anwendung von Gutscheinen usw.).
- Das Unternehmen übernimmt keine Garantien bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der von Nutzern bereitgestellten Informationen.
- Das Unternehmen übernimmt keine Garantien bezüglich der kontinuierlichen Verfügbarkeit des Dienstes, der Anzahl der Nutzerzugriffe, der Kundengewinnungseffekte für Partnergeschäfte, Umsatzsteigerungen oder anderer Geschäftsergebnisse.
- Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Dienstbereitstellung aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Gesetzesänderungen, Anordnungen von Behörden, Kommunikationsleitungsausfälle oder anderer Umstände außerhalb seiner Kontrolle.
Artikel 18 (Schadensersatz und Freistellung)
- Wenn Ansprüche, Klagen, Schadensersatzforderungen oder andere Forderungen (nachfolgend als „Ansprüche" bezeichnet) von Dritten gegen das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Partnergeschäfts, Eingereichten Inhalten, Verstößen gegen diese Bedingungen oder Streitigkeiten mit Nutzern erhoben werden, hat das Partnergeschäft das Unternehmen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu verteidigen und das Unternehmen für alle entstandenen Schäden (einschließlich Anwaltskosten) zu entschädigen.
- Auch wenn das Unternehmen einem Partnergeschäft gegenüber schadensersatzpflichtig ist, beschränkt sich diese Haftung auf gewöhnliche Schäden, die dem Partnergeschäft unmittelbar und tatsächlich im Zusammenhang mit der Handlung entstanden sind, die die direkte Ursache des betreffenden Schadens war.
- Das Unternehmen übernimmt unter keinen Umständen Haftung für die folgenden Arten von Schäden.
- Mittelbare Schäden
- Beiläufige Schäden
- Besondere Schäden
- Strafschadensersatz
- Entgangener Gewinn
- Schäden aus Datenverlust
Artikel 19 (Streitbeilegung)
- Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Partnergeschäften
- Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Unternehmen und einem Partnergeschäft im Zusammenhang mit diesen Bedingungen werden beide Parteien zunächst in gutem Glauben Gespräche führen, um eine gütliche Lösung zu finden.
- Kann die Streitigkeit durch die im vorstehenden Absatz beschriebenen Gespräche nicht beigelegt werden, ist das Bezirksgericht Tokio der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand für die erste Instanz.
- Streitigkeiten zwischen Partnergeschäften und Nutzern
- Streitigkeiten zwischen Partnergeschäften und Nutzern (einschließlich solcher im Zusammenhang mit Gutscheinnutzung, Erbringung von Dienstleistungen, Inhalt von Bewertungen usw.) sind direkt zwischen dem Partnergeschäft und dem Nutzer beizulegen.
- Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, sich an Streitigkeiten zwischen Partnergeschäften und Nutzern zu beteiligen, und übernimmt keine Haftung für solche Streitigkeiten.
Artikel 20 (Vertraulichkeit)
- Das Unternehmen und die Partnergeschäfte behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (einschließlich technischer Informationen, Geschäftsinformationen, Kundeninformationen, Geschäftspläne usw.), die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes erlangt wurden, vertraulich und geben diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiter.
- Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht für die folgenden Arten von Informationen.
- Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren
- Informationen, die nach der Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden
- Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden
- Informationen, deren Offenlegung gesetzlich, durch Gerichtsbeschluss oder auf Anforderung einer Behörde erforderlich ist
- Informationen, die rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden
- Die in diesem Artikel festgelegten Vertraulichkeitspflichten gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Dienstvertrags fort.
Artikel 21 (Umgang mit personenbezogenen Daten)
- Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch das Unternehmen erfolgt gemäß der vom Unternehmen gesondert festgelegten Datenschutzrichtlinie (/privacy.html).
- Wenn ein Partnergeschäft personenbezogene Nutzerdaten durch die Nutzung des Dienstes erlangt (wie z. B. in Bewertungen enthaltene Informationen), muss das Partnergeschäft das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz) und andere einschlägige Gesetze und Vorschriften einhalten und diese Informationen angemessen behandeln.
- Partnergeschäfte dürfen über den Dienst erlangte Informationen nicht für andere als dienstbezogene Zwecke verwenden.
- Partnergeschäfte haben angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um das Auslaufen, den Verlust oder die Beschädigung personenbezogener Daten zu verhindern.
Artikel 22 (Geistiges Eigentum)
- Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf YAMATOMO (einschließlich Markenname, Logo, Warenzeichen, Anwendungssoftware, Designs, Inhalte usw.) gehören dem Unternehmen.
- Geistige Eigentumsrechte an Inhalten, die Partnergeschäfte dem Dienst bereitstellen, verbleiben beim Partnergeschäft. Das Partnergeschäft gewährt dem Unternehmen jedoch eine Nutzungslizenz für diese Inhalte gemäß Artikel 9, Absatz 3.
- Partnergeschäfte dürfen die Bezeichnung „YAMATOMO-Partnergeschäft" in der Werbung und Promotion ihres Geschäfts nur während des Zeitraums verwenden, in dem ihre Partnergeschäft-Registrierung gültig ist. Wenn das Unternehmen jedoch gesonderte Richtlinien zur Art der Nutzung festlegt, hat das Partnergeschäft diese Richtlinien einzuhalten.
- Nach Beendigung der Partnergeschäft-Registrierung hat das Partnergeschäft die Verwendung der Bezeichnung „YAMATOMO-Partnergeschäft" und aller anderen YAMATOMO-bezogenen Darstellungen unverzüglich einzustellen und zu entfernen.
Artikel 23 (Änderungen dieser Bedingungen)
- Das Unternehmen kann diese Bedingungen ohne Einholung der Zustimmung der Partnergeschäfte ändern, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt.
- Die Änderung dient dem allgemeinen Interesse der Partnergeschäfte
- Die Änderung widerspricht nicht dem Zweck des Dienstes und ist angesichts der Notwendigkeit der Änderung, der Angemessenheit des geänderten Inhalts und anderer Umstände im Zusammenhang mit der Änderung angemessen
- Bei Änderung dieser Bedingungen benachrichtigt das Unternehmen die Partnergeschäfte über den Inhalt der Änderung und das Inkrafttretungsdatum per E-Mail oder über eine Benachrichtigung im Dashboard mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttretungsdatum der Änderung.
- Wenn ein Partnergeschäft den Dienst nach dem Inkrafttretungsdatum der Änderung weiterhin nutzt, gilt dieses Partnergeschäft als den geänderten Bedingungen zugestimmt habend.
- Wenn ein Partnergeschäft den geänderten Bedingungen nicht zustimmt, kann das Partnergeschäft den Dienstvertrag gemäß Artikel 16, Absatz 1 bis zum Inkrafttretungsdatum kündigen.
Artikel 24 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
- Die Auslegung und Anwendung dieser Bedingungen unterliegt dem Recht Japans.
- Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das Bezirksgericht Tokio der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand für die erste Instanz.
Ergänzende Bestimmungen
- Diese Bedingungen wurden am 9. Februar 2026 erlassen und traten am selben Tag in Kraft.
- Diese Bedingungen wurden am 17. Februar 2026 überarbeitet, und die Überarbeitungen traten am selben Tag in Kraft.
- Version: 1.1
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